III. Asyl, Zuwanderung und verfehlte Integration
Die Behauptung, die AfD sei ausländer- und/oder islamfeindlich ist falsch und wird durch ständige Wiederholung der sogenannten etablierten Parteien und der Mainstream-Medien nicht richtiger. Richtig ist hingegen, dass die deutsche Bundesregierung, insbesondere seit September 2015, fortgesetzt gegen deutsches und europäisches Recht verstößt, indem die Grenzen für jedermann offen sind und Grenzkontrollen nicht oder nur noch bedingt stattfinden.
Die AfD hat Verständnis für jeden, der versucht – aus welchen Gründen auch immer – in Deutschland einen Zufluchtsort zu finden. Allerdings muss dies unter Beachtung der geltenden Gesetze geschehen.
Ein „Wunschzielland“ gibt es weder im Asyl-, noch im Flüchtlingsrecht!
Gemäß Art. 16a Abs. 2 GG hat derjenige keinen Asylanspruch – auch nicht auf ein Verfahren –, der aus einem Land der Europäischen Union oder einem anderen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, so dass alle, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, kein Asyl in Deutschland beantragen können.
Ähnlich verhält es sich mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese erklärt in Art. 31 nur derjenigen illegalen Grenzübertritt einer betroffenen Person für straffrei, der von einem Land, in dem sie in ihrer Freiheit oder ihrem Leben bedroht ist, in ein Land erfolgt, in welchem diesbezüglich Sicherheit besteht.
Arbeitsmarktpolitische und demographische Probleme können durch unkontrollierte Zuwanderung nicht gelöst werden. Diese Zuwanderung wird keinen positiven Beitrag zur Gesellschaftsfinanzierung leisten, sondern im Gegenteil unbezahlbare zusätzliche Lasten verursachen.
Folgekosten für die Bürgerinnen und Bürger
2019: Mit 23 Milliarden Euro erreichten Ausgaben für die verfassungswidrige Migration ein erneutes Rekordniveau. Insgesamt belaufen sich diese Kosten für den Bund seit 2016 auf 170,5 Milliarden Euro (1). Weitere unüberschaubare Kosten in Milliardenhöhe, die Länder und Kommunen selbst tragen müssen, kommen hinzu. Die bestehenden Gesetze müssen wieder angewandt und gegebenenfalls durch ein strenges Einwanderungsgesetz konkretisiert und ergänzt werden.
Der fortgesetzte Rechtsbruch seit der Grenzöffnung August 2015 und damit der Verfassungsbruch durch die Bundesregierung wurde schon Februar 2016 von Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.), Udo Di Fabio (Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.) und Michael Bertrams (Präsident des Verfassungsgerichts in NRW a. D.), benannt und öffentlich kritisiert. Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, zum Recht zurückzukehren. Dies war und ist die Position der AfD!
Wir möchten Politik für die Menschen machen! Dazu gehört auch, dass wir unsere Möglichkeiten realistisch einschätzen. Selbst, wenn wir wollten, könnten wir nicht alle Flüchtlinge bei uns aufnehmen! Deshalb plädieren wir dafür, Flüchtlingen dort zu helfen, wo es ökonomisch sinnvoll ist – nämlich in ihren Heimatregionen, in denen mit den gleichen Mitteln mehr als die 10-fache Anzahl an Menschen gut versorgt werden können. Im aktuellen Haushalt (2021) der Stadt Kassel stehen für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) über € 10.000 pro Monat und Person zur Verfügung.
Erwachsene Asylsuchende kosten pro Kopf und Monat ca. € 1.500 (vergl. UNHCR ca. 30$ pro Flüchtling und Monat bis Sommer 2015, für eine gute Versorgung wären bis zu 100$ nötig).
Der Flüchtlingsstrom ist auch eine Folge der Politik von Frau Merkel, indem sie die sachbezogene Zahlungsunfähigkeit des UNHCR eintreten ließ. Durch die höchsten Sozialleistungen innerhalb der EU besteht ein zusätzlicher Anreiz, für die Migration nach Deutschland. Humanitär ist, den Menschen dort zu helfen, wo sie Hilfe benötigen, ohne sie zu einem lebensgefährlichen Weg durch zahlreiche Drittländer zu bewegen.
Quelle:
(1) https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265776/asylbedingte-kosten-und-ausgaben/)
Wir fordern für Kassel:
Der Oberbürgermeister und der Magistrat müssen von der Landes- und Bundesregierung das Ende von Rechts- und Verfassungsbruch fordern. Die Massenmigration muss beendet werden.
Die Stadt Kassel muss wegen der gescheiterten Eingliederung einen sofortigen Aufnahmestopp fordern. Erst, wenn alle „ausreisepflichtigen“ illegal Eingereisten ausgewiesen worden sind, kann über die Zuweisung/Aufnahme von neuen „tatsächlichen“ Asylbewerbern und Flüchtlingen gesprochen werden.
Land und Bund müssen die finanziellen Lasten vollständig und dauerhaft übernehmen.
Der Magistrat muss im Rahmen seiner Zuständigkeit dazu beitragen, dass Ausländer ohne Aufenthaltsstatus/Duldung das Land verlassen!
Die Ausländerbehörde muss die Alters- und Identitätsfeststellung unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Maßnahmen betreiben.
Kein Rabatt bei Fehlverhalten und Kriminalität für Migranten (Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich).
Leistungen an illegal Eingereiste müssen äußerst restriktiv gehandhabt werden. Sachleistungen sind vorzuziehen.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die Programme der AfD auf Landes- und Bundesebene.