Kassel, 8. April 2019. Die AfD-Fraktion der Kasseler Stadtverordnetenversammlung bedauert, dass das Bürgerbegehren Radentscheid für rechtlich unzulässig erklärt worden ist, unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der vertretenen Standpunkte.
Ursächlich für die Ungültigkeit ist ein Missstand in der Hessischen Gemeindeordnung. Fällt ein Teil eines Bürgerbegehrens außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune, führt dies zur Unzulässigkeit des gesamten Bürgerbegehrens.
Die AfD steht für mehr direkte Demokratie. Deshalb werden wir uns bei der hessischen AfD-Landtagsfraktion dafür einsetzen, dass die Hessische Gemeindeordnung geändert wird. Künftig sollte ein Bürgerbegehren zulässig bleiben, auch dann wenn einzelne Punkte aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen.
Die AfD-Fraktion erkennt die Bemühungen der Initiative Radentscheid um ein Bürgerbegehren an und missbilligt die überzogenen Anforderungen der Stadt Kassel für eine rechtlich einwandfreie Formulierung. Da die Initiative Radentscheid ebenfalls eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt hat, stehen hier lediglich zwei konkurrierende Rechtsauffassungen gegenüber.
Die AfD fordert neben einer Änderung der hessischen Gemeindeordnung eine wohlwollende Prüfung der Zulässigkeit künftiger Bürgerbegehren. Aufgrund der aktuellen Rechtslage wird sich die AfD-Fraktion bei der anstehenden Abstimmung in der kommenden Stadtverordnetenversammlung enthalten.