Mehr direkte Demokratie beim Radentscheid!

Kassel, 8. April 2019. Die AfD-Fraktion der Kasseler Stadtverordnetenversammlung bedauert, dass das Bürgerbegehren Radentscheid für rechtlich unzulässig erklärt worden ist, unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der vertretenen Standpunkte. Ursächlich für die Ungültigkeit ist ein Missstand in der Hessischen Gemeindeordnung. Fällt ein Teil eines Bürgerbegehrens außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune, führt dies zur Unzulässigkeit des gesamten Bürgerbegehrens. Die AfD steht für mehr direkte Demokratie. Deshalb werden wir uns bei der hessischen AfD-Landtagsfraktion dafür einsetzen, dass die Hessische Gemeindeordnung geändert wird. Künftig sollte ein Bürgerbegehren zulässig bleiben,...

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