Rechtsgutachten von Prof. C. Möllers bestätigt die Argumentation der AfD-Fraktion zum documenta-Skandal, eine juristische Ohrfeige für Kulturministerin Roth (Grüne)

Kassel, 24. Januar 2023. Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, hatte den renommierten Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität mit einem Rechtgutachten zur documenta-15 beauftragt. Die in der Berichterstattung der HNA (23.01. S.1+3) wiedergegebene Sichtweise des Professors bestätigt eindrucksvoll die Richtigkeit der von der AfD-Fraktion vertretenen Argumentation. Hierzu der Vorsitzende der AfD-Fraktion Kassel-Stadt, Sven R. Dreyer:

„Unsere Forderung und unsere Argumentation, wie mit dem sogenannten Antisemitismus-Skandal bei der Documenta-fifteen umgegangen werden sollte, wird eindrucksvoll durch das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Möllers bestätigt. In meinen Presseerklärungen vom 10. und 22. Juni, wie auch in meiner Rede vor der Kasseler Stadtverordnetenversammlung am 18. Juli 2022, hatte ich eine kritische Aufarbeitung der Vorgänge und ihrer Ursachen in Form eines öffentlichen Disputs gefordert und die Versäumnisse kritisiert, nicht schon bei der Besetzung der Findungskommission unterschiedliche Sichtweisen ausreichend berücksichtigt zu haben. In diesen Stellungnahmen habe ich stets klar betont, dass ich Zensur oder “Cancle Culture“ als mit den Grundrechten des Grundgesetztes unvereinbar ansehe.

Alle, die damals wie Claudia Roth staatliche Kontrolle und “Cancle Culture“ mit unterschiedlichen Intensionen gefordert oder praktiziert haben, im Sinne von BDS oder des radikalen Zionismus, sollten das Gutachten als Verwarnung dagegen verstehen, solche grundrechtsfeindlichen Haltungen in Deutschland zu praktizieren. Hier zeigt sich eindrucksvoll, dass der Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte in der AfD verwurzelt ist und nicht bei den Altparteien, die das von sich behaupten.“

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