2G-Superspreading-Events treiben das Infektionsgeschehen

Kassel, 28. Oktober 2021. Wie nach zahlreichen Berichten und endgültig durch die 2G-Superspreading-Party am 3. September in Münster belegt ist, wo sich von 380 Teilnehmern – alle Geimpfte und Genesene – 85 mit SarsCOV-2-Viren infizierten, sind die Events von ungetesteten Geimpften und Genesenen, weitgehend ohne Schutzmaßnahmen, der Treiber des Infektionsgeschehens.

Hierzu der Vorsitzende der AfD-Fraktion Kassel-Stadt, Sven R. Dreyer:

„Dass nach diesen eindeutigen Erfahrungen keine Konsequenzen gezogen werden, in Kassel, sogar im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung, am 2G-Konzept festgehalten wird, ist nicht nur Diskriminierung von Getesteten (Ungeimpften) ohne jede sachliche Rechtfertigung, es ist die billigende Inkaufnahme der Verbreitung von SarsCOV-2-Infektionen. Für mich stellt sich die Frage, ob die Verantwortlichen nicht wegen ‘Beihilfe durch Unterlassung zur schweren Körperverletzung durch Verbreiten von SarsCOV-2-Infektionen‘ strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können, da sie selbst die Außerkraftsetzung von Grundrechten der Bürger mit der Notwendigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Infektionen begründen.

Im Gegensatz zu Ungeimpften werden Geimpfte und Genesene kaum getestet, das führt bei Letzteren zu einer enormen Anzahl von Infektionsverbreitern, die mit ihrer nicht erkannten Infektion andere anstecken.

Diese Problematik ist zu offensichtlich, um nicht bekannt zu sein. Ist es also eine gewollte Steigerung der 4. Welle?

Wer profitiert davon, was wird damit beabsichtigt?

Die Regierung könnte den von ihr propagierten Bevölkerungsschutz grundrechtskonform und wirtschaftlich verträglich umsetzen durch eine Regelung, nach der jeder dafür verantwortlich ist, nicht mit einer Infektion Andere zu gefährden. Tests sind längst keine Magelware mehr und auch nicht mehr teuer, somit kann sich jeder alle 2 Tage selbst testen und bei positivem Test sollte eine Quarantänebetreuung in Anspruch genommen werden können. Wer dennoch akut infektiös in Bereiche mit Zugangsbeschränkungen zu gelangen versucht (belegt durch angeordneten Test – Schnelltest + PCR), könnte vermutlich wegen des Versuchs der schweren Körperverletzung bestraft werden.“

Die große Mehrheit der Delegierten auf dem AfD-Bundesparteitag im April diesen Jahres in Dresden hatte eine Resolution zur Ablehnung staatlichen Zwangs zu Corona-Maßnahmen beschlossen. Eigenverantwortung und Freiheit sollten zusammen mit Aufklärung durch einen breiten wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs mit einem unabhängigen Expertengremium, in dem nicht nur Virologen und Epidemiologen, sondern auch Psychologen, Soziologen, Ökonomen und Verfassungsrechtler vertreten sind, die Bürger zum Selbstschutz anleiten.

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