Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel“

Kassel, 16. Februar 2022. Zum Antrag der Kasseler AfD-Stadtverordnetenfraktion, welcher die Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel“ vorsieht, erklärt der stellv. Fraktionsvorsitzende, Michael Werl:

„Die bisherige Regelung in der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel“, die Hunde nach Anzahl pro Hundehalter unterschiedlich hoch zu besteuern, ist für unsere Fraktion logisch nicht nachvollziehbar. Der Bürger könnte aufgrund dieser Regelung zur Annahme gelangen, dass aus seiner Tierliebe und der Bereitschaft einer armen Tierseele ein zu Hause zu schenken, seitens der Stadt Kassel Profit geschlagen wird.

Eine Vereinheitlichung und Reduzierung des Steuersatzes auf jährlich 60 Euro pro Hund sowie die Erweiterung des § 7 Steuerermäßigung, Menschen im Renteneintrittsalter und adoptierte Hunde aus Tierheimen, Tierschutzvereinen oder Organisationen/Einrichtungen ähnlicher Art bei der Steuerermäßigung über die bisherigen Regelungen hinaus mit einzubeziehen, könnten so auch einen positiven Effekt auf die Vermittlung von hilfs- und schutzbedürftigen Hunden haben. Auch vor dem Hintergrund der in der Bevölkerung immer größer werdenden Altersarmut und niedriger Rentensätze.

Denn Hunde sind nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Freunde, Wegbegleiter und treue Gefährten. Gerade für ältere Menschen sind die Fellnasen oft ein wichtiger Bezugspunkt und ermöglichen Bewegung, soziale Kontakte und Interaktion über den familiären und nachbarschaftlichen Rahmen hinaus. Auch sind sie für viele Menschen eine wichtige Hilfe gegen Vereinsamung und Isolation.

Die nach der Reduzierung des Steuersatzes und durch die Erweiterung der Steuerermäßigung bei dem Hundehalter verbleibenden Gelder, könnten so in gesünderes Hundefutter sowie eventuell zusätzlich notwendige tierärztliche Versorgung fließen. Aus diesen und weiteren Überlegungen erscheint eine Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel“ für Hund und Halter angebracht.“

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner