AfD-Fraktion fordert zweifelsfreie Überprüfung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, Asylbewerbern und illegal eingereisten Personen

Kassel, 11. Februar 2018. Zu dem Antrag “Überprüfung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA)“ der AfD-Fraktion erklärt der Fraktionsvorsitzende, Michael Werl:

“Nach der unkontrollierten Einwanderung von ca. 1,5 Millionen Menschen seit dem Herbst 2015 kommt es vermehrt vor, dass sich Asylbewerber und illegal Eingereiste bei ihrer Registrierung als Minderjährige ausgeben, da diese Angabe die Chance eines Aufenthaltstitels sowie die einer komfortableren Unterbringung erhöht. Die dafür zuständigen Stellen übernehmen diese subjektiven Angaben mangels vorhandener authentischer Ausweisdokumente – oder aus Gutgläubigkeit – meist nach bloßer Inaugenscheinnahme bedingungslos. Damit muss Schluss sein! Diese fahrlässige Praktik führt für den Steuerzahler bei Falscheinschätzung nicht nur zu besonders hohen Mehrkosten (durchschnittlich 5.250 Euro pro umA im Monat laut einem Bericht des Bundesfamilienministeriums), sondern noch schlimmer ermöglichte unter anderen auch die in den Medien überregional bekannt gewordenen schrecklichen Gewalttaten gegen junge Frauen in Freiburg, Kandel und Darmstadt.

Auch in Kassel fielen bereits Frauen und Mädchen Männern aus archaischen und frauenverachtenden Kulturen zum Opfer. Wären die zuständigen Stellen und Behörden ihren gesetzlichen Möglichkeiten und Verpflichtungen nach Artikel 16a GG, § 42f SGB VIII, § 18 AsylG sowie § 58 AufenthG konsequent nachgekommen, so hätten die genannten Bluttaten und Übergriffe mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können. Des Weiteren wurde laut der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Saarland bei 35% der strittigen Fälle festgestellt, dass die betroffenen Personen Falschangaben zu ihrem Alter machten und tatsächlich bereits volljährig waren.”

Werl schließt: “Aus diesen Gründen fordert die AfD-Fraktion die verpflichtende Altersüberprüfung von Asylbewerbern und illegal eingereisten Ausländern gemäß den Empfehlungen der „Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik (AGFAD)“ der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, wenn deren Minderjährigkeit zweifelhaft erscheint und nicht zweifelsfrei durch authentische Ausweisdokumente belegt werden kann.

Zusätzlich ist grundsätzlich zu prüfen, ob Asylbewerber und illegal eingereiste Personen bereits in den zuvor durchquerten Ländern registriert wurden und polizeilich aufgefallen sind. Letzteres ist gerade bezugnehmend auf den Freiburger Täter, welcher bereits in Griechenland wegen einer ähnlichen Gewalttat gegen eine junge Frau zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt worden war, unerlässlich. Zum Wohle und zur Sicherheit unserer Bürger müssen deshalb – und zwar unabhängig davon ob im In- oder bereits zuvor im Ausland – straffällig gewordene sowie bereits in anderen Ländern registrierte Asylbewerber und illegal eingereiste Personen konsequent abgeschoben werden.”

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