Dreyer: Antrag der AfD-Fraktion zum Haushalt 2024 erhöht Mittelbereitstellung für das Kasseler Frauenhaus

Kassel, 08. Februar 2024. Der einzige Antrag der AfD, der eine Erhöhung der städtischen Ausgaben beinhaltet sieht eine Erhöhung der Zuwendungen für das Frauenhaus in Höhe von € 50.000,- vor, das entspricht einer Budget-Erhöhung von 20%. Wie in den letzten Jahren wurde der Antrag im Finanzausschuss von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die auch nach Ende des Coronamaßnahmen-bedingten Anstiegs auf hohem Niveau verharrende Notwendigkeit zur Unterbringung von gefährdeten Personen, die sich in einer häuslichen Bedrohungslage befinden, ist berücksichtigt.

Der Verein soll darüber hinaus in die Lage versetzt werden, auch Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die eine geschützte Unterbringung von Personen ermöglicht, deren Bedrohungslage über das „beziehungsinterne Niveau“ deutlich hinausgeht. Beispielsweise bei Bedrohung mit angekündigten Tötungsversuchen durch einen Familien-Clan. Hier sollen Mittel bereitgestellt werden, um ein Konzept zu erarbeiten, das ein Aufrechterhalten von Kontakten zu vernünftigen Bezugspersonen in einer geschützten Umgebung ermöglicht, sowie ein gesichertes Verlassen und Zurückkehren in die Schutzeinrichtung. Hierzu der Vorsitzende der AfD-Fraktion Kassel-Stadt, Sven R. Dreyer:

„Dies soll eine Wahlmöglichkeit schaffen, als Alternative zur derzeit üblichen Praxis, bedrohte Personen mit neuer Identität in einer anderen Stadt zu verstecken, mit der strikten Empfehlung, jeden Kontakt zu Familienangehörigen oder bisherigen Freunden abzubrechen und die Arbeitsstelle aufzugeben, als hauptsächliche Schutzmaßnahme. Die Betroffenen sind häufig mit dieser Situation überfordert, nehmen doch Kontakt zu Personen auf, denen sie Vertrauen schenken. Sie unterschätzen den Druck der innerhalb der familiären und religiösen Gemeinschaft auf diese Personen, oft mit fatalen Folgen, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt wird und so ihr fast einziger Schutz verloren geht. Auch die Auswirkung dieses Vorgehens auf die vorherige Gemeinschaft der Betroffenen ist negativ:

Die Täter sehen sich bestätigt und steigern ihr “Ansehen“ im Sinne des falschen “Ehre“-Verständnisses, das dort vorherrscht, wenn sie die Frau “erfolgreich aus ihrer Gemeinschaft entfernen“, was weitere Nachahmungstaten fördert. Die “Welt“ berichtete unter dem Titel “Abscheulichter Ausdruck geschlechtsspezifischer Gewalt“ am 03. Februar 2024, dass in den Jahren 2021 bis 2023 der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes 45 Opfer von Ehrenmord-Tatbeständen in Deutschland bekannt geworden sind.

In den Moscheegemeinden ist zu beobachten, dass heute junge Frauen islamistischen Bekleidungsvorschriften viel häufiger Folge leisten, als noch vor 10 Jahren. Daher ist es wichtig, eine Alternative zur Aufgabe der eigenen Grundrechte für die Betroffenen zu schaffen. Die strafrechtlichen Verschärfungen der letzten 10 Jahre allein reichen nicht, um diese Herausforderung zu lösen.“

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