Missachtung gesetzlicher Rechte mit hohem Risiko

Kassel, 16. Mai 2022. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verweigerte der Stadtverordnete Michael Moses-Meil (AfD) der angeordneten Maskenpflicht nachzukommen. Die Stadtverordneten-Vorsteherin Martina van den Hövel-Hanemann (Grüne) verwies ihn des Saales und hinderte ihn an der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Rechte als gewählter Bürger-Vertreter und Mandatsträger gemäß § 35 der hessischen Gemeindeordnung. Die hessische Gemeindeordnung regelt als Gesetz, wie die Bürgervertretungen in Hessen ihre Sitzungen durchzuführen haben. Sie steht damit über Geschäfts- oder Hausordnungen der örtlichen Institutionen und damit auch über dem “Hausrecht“ der Stadtverordnetenvorsteherin, auf das diese sich beruft. Dies ist ein offensichtlicher Rechtsbruch, der zur Anfechtbarkeit aller Beschlüsse dieser Stadtverordneten-Sitzung führt. Hierzu der Vorsitzende der AfD-Fraktion Kassel-Stadt, Sven R. Dreyer:

„Gewählte Mandatsträger sind nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen, so sieht es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Art. 38 GG vor. Deshalb haben sie gesetzliche Rechte, hier auf kommunaler Ebene durch die hessische Gemeindeordnung, deren Achtung in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte. Dies gilt unabhängig davon, ob man mit Vorgehen oder Verhalten eines Mandatsträgers einverstanden ist oder nicht. Nach der Beendigung von Vorschriften aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen per Landtagsbeschluss am 2. April diesen Jahres Anordnungen auf Grundlage eines Hausrechts örtlicher Akteure über gesetzliche Rechte zur Mandatsausübung eines gewählten Bürgervertreters zu stellen, ist für mich ein klarer Rechtsbruch.

Dies zeigt die Einstellung zu demokratischen Bürgerrechten von Machthabern aus den Reihen der Grünen, aber auch aus SPD, CDU und Linkspartei, die nicht widersprechen, wenn die Stadtverordnetenvorsteherin mit einem Rechtsbruch, die Rechtssicherheit aller Beschlüsse dieser Sitzung gefährdet. Diese Sitzung in der angemieteten Stadthalle kostet die Steuerzahler mehrere tausend Euro und über 70 ehrenamtlich Tätige wenden dafür über 5 Stunden ihrer Zeit auf. Sie haben ein Recht darauf, dass eine solche Sitzung so rechtssicher wie möglich durchgeführt wird. Dies war der Grund, weshalb ich auf Sitzungsunterbrechung und Zusammentreten des für solche Fragen zuständigen Ältesten-Rats bestanden habe. Es ist für mich unverständlich, weshalb man in einer solchen Konfrontation derartige Risiken eingeht, die man bisher mit der Möglichkeit einer separierten Sitzungsteilnahme vermieden hat, eine seit vielen Monaten bewährte Praxis.“

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