Kassel, 29. Juni 2017. Die AfD-Fraktion im Kasseler Rathaus stellt in der Stadtverordnetenversammlung den Antrag, Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Diese sollen prüfen, ob eine Verpflichtung der Stadt Kassel besteht, die Unterbringung von illegal eingereisten vom Land zugewiesenen Personen sicherzustellen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Michael Werl:
„Die im September 2015 von Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgenommene Grenzöffnung war eine illegale Amtshandlung. Dies ist vom angesehenen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio durch ein aufsehenerregendes Gutachten eindeutig belegt worden. Merkel hat sich mit diesem Alleingang über das deutsche Grundgesetz sowie über geltendes EU-Recht hinweggesetzt und zahlreiche europäische Regierungen vor den Kopf gestoßen. Mit der Grenzöffnung wurde Deutschland einer Kettenreaktion von Gesetzesbrüchen ausgesetzt, die schon zahlreiche Opfer gefordert haben.
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit eine Stadt mit kommunaler Selbstverwaltung wie Kassel rechtlich dazu verpflichtet ist, illegale Anweisungen einer scheinbar willkürlich handelnden Bundesregierung auszuführen. Welcher Instanz ist eher Folge zu leisten, der Bundeskanzlerin oder dem Grundgesetz? Die Klärung dieser Frage wäre von weitreichendem Interesse für Kassel, da wir ebenfalls von den negativen Folgen der Unterbringung illegaler Einwanderer in und um Kassel viel zu spüren bekommen. Gestiegene Kriminalität und erhöhtes Unsicherheitsgefühl in der Stadtbevölkerung sollten Anlass genug sein, um über die Verpflichtung zur Unterbringung in grundsätzlicher Weise einmal nachzudenken.“