Protest gegen COVID-Maßnahmen – Redebeitrag von Sven R. Dreyer

Kassel, 14. Juni 2021. Redebeitrag von Sven R. Dreyer zum Protest gegen COVID-Maßnahmen zur Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 14. Juni 2021:

“Sehr geehrte Frau Stadtverordneten-Vorsteherin,
sehr geehrte Kollegen der Stadtverordnetenversammlung,
sehr geehrte Zuhörer,

Über 20.000 Bürger haben bei einer Demonstration am 20. März 2021 in Kassel gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus demonstriert.

Viele Bürger sehen sich durch die staatlichen Maßnahmen, die oft in erschreckendem Ausmaß ein Missverhältnis mit geringer Wirksamkeit und katastrophalen Nebenwirkungen aufweisen, in Ihren verfassungsmäßigen Grundrechten, in Ihrer wirtschaftlichen Existenz und in ihrer Zukunft bedroht.

Als gewählte Vertreter der Kasseler Bürger danken wir der Polizei für ihre größtenteils besonnene, deeskalierende Handhabung der Ereignisse und die Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols.

Ziviler Ungehorsam zur Durchsetzung von Grundrechten, hier des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit (Art. 8 GG), auch mit Missachtung eines rechtsgültigen Urteils, wird von uns nicht verurteilt, solange sich dieser Ungehorsam nicht gezielt gegen Grundrechte anderer Bürger richtet und mit dem Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG gerechtfertigt werden kann.

Staatliche Maßnahmen, insbesondere die Einschränkung von Grundrechten, sind nur dann mit der verfassungsmäßigen Ordnung zu vereinbaren, wenn sie zum Schutz anderer Grundrechte unabdingbar sind und dies durch solide Ergebnisse exakter Wissenschaften belegt ist. Dass die Maßnahmen der Bundesregierung diesen Anforderungen nicht genügen, belegt der Vergleich mit Taiwan, der belegt, dass es bessere Vorgehensweisen gibt.

Die Erfolge von Taiwan, wo bis heute weniger als 10.000 bestätigte Infektionen je 10 Mio. Bürger auftraten, (zum Vergleich: In Deutschland 453.000 auf 10 Mio. Bürger.) beweisen es.

Mitte Mai diesen Jahres ereignete sich in Taiwan der schwerste Ausbruch – mit ca. 520 Neuinfizierten pro Tag auf 22 Mio. Bürger. Wie schon im März 2020 ist es Taiwan erneut gelungen, die Zahl der täglichen Neuinfektionen in weniger als 3 Wochen zu halbieren, den R-Wert auf unter 0,5 zu senken, etwas was in Deutschland, mit allen Einschränkungen, selbst von Grundrechten der Bürger und mit weitgehendem Wirtschafts-Shutdown, auch mit Impfen, nie erreicht wurde.

Konsequentes, umfangreiches Testen – insbesondere bei der Einreise -, minimieren des Infektionsrisikos durch Desinfektion, kein Mangel an wirksamen Masken auf FFP-2 Standard, gute Anleitung im sicheren Gebrauch von Schutzausrüstung und wirksame Quarantäne-Betreuung von Infizierten waren und sind das Rezept.

Umfangreiche Grundrechtseinschränkungen für Nicht-Infizierte oder umfassende Shutdown-Anordnungen waren deshalb im demokratischen Teilstaat Chinas nicht erforderlich.

Eine umfassende Impfung der Bevölkerung ist aufgrund von Interventionen des kommunistischen Festland-China gegen die Impfstoff-Beschaffung nicht möglich, aber auch nicht erforderlich.

Soviel zu dem, was bei einem sehr guten Zivilschutz in der Sars-CoV-2-Bekämpfung möglich ist, anders als mit den Ostblock-Methoden*) unserer Bundesregierung.

Eskalierende Handlungen und nicht zu rechtfertigendes Fehlverhalten, wie das Gefährden der körperlichen Unversehrtheit unbeteiligter Personen in geschlossenen Räumen mit Missachtung des Haus- und Eigentumsrechts durch wenige Personen oder kleine Gruppen sind genauso zu verurteilen, wie die Anmaßung von hoheitlichen Kompetenzen durch radikale, teils militante, Gruppierungen.

Die Entscheidung wie mit zivilem Ungehorsam von Bürgern umgegangen wird, welche Bürger wo und wie und wann ihre Grundrechte wahrnehmen dürfen obliegt alleine den Vertretern des staatlichen Gewaltmonopols gemäß den Vorgaben der verfassungsmäßigen Ordnung und keinesfalls grundrechtsfeindlichen Gruppierungen als selbsternannten Staatssicherheitsorganen, gemeint sind die, die sich selbst als “Antifa“ bezeichnen.

Solche Strukturen, mit staatlichen Mitteln gefördert, haben bereits 2 x in Deutschland zur Beseitigung von Demokratie und Grundrechten gedient, was vielen der Demonstrationsteilnehmer sehr bewusst war.

Wir erwarten eine Aufarbeitung von kritisierten Einzelheiten des Polizeieinsatzes durch die zuständigen Landesbehörden, die das Vertrauen in die Treue staatlicher Sicherheitsbehörden zur verfassungsmäßigen Ordnung und zu den Grundrechten der Bürger stärkt und keinesfalls weiter erodieren lässt. Genau wie die Grundrechte der Bürger sind auch die Grundrechte von Einsatzkräften zu achten, insbesondere gemäß Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung für den Erhalt der verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger unseres Landes.

*) Hintergrund: In der alten Bundesrepublik (West-Deutschland) unterschied sich die Herangehensweise an Problemstellungen grundsätzlich von der in den früheren totalitär-kommunistischen Ostblockstaaten, wie dem Regime der “Deutschen Demokratischen Republik, DDR“.

Im Westen galt:

  • Wir haben ein Problem!
  • Haben wir eine technische Lösung?
  • Wenn, ja, was kosteten die nötigen Investitionen, was kostet es uns, die Lösung nicht anzuwenden?
  • Wie lange benötigen wir für die Umsetzung?

Im Ostblock wurden andere Fragen gestellt:

  • Wir haben ein Problem!
  • Welche Auswirkung hat dieses Problem auf die Sicherung des Machterhalts für die Partei-Herrschaft?
  • Wie muss die Propaganda gestaltet sein, um Kritik an der Partei-Herrschaft zu minimieren?
  • Haben wir das nötige Material, um eine Lösung des Problems zu erreichen?
  • Wenn nicht, können wir die Bevölkerung indoktrinieren, dieses Material sei nicht notwendig?
  • Welchen bösen Kapitalisten können wir die Profittätigkeit verbieten, um das Problem zu verringern?
  • Welche Rechte der Bürger können wir einschränken, um das Problem zu vermindern?
  • Wie können wir Kritiker am wirkungsvollsten Diffamieren?

Denken Sie mal selbst darüber nach, welches Schema eher auf unser heutiges Deutschland zutrifft.

Ostblock-Methoden seitens der Bundesregierung sind nicht überraschend, schließlich wurde Angela Merkel als Funktionärin in der Nachwuchsorganisation des “DDR“-Regimes, der FDJ und als persönliche Mitarbeiterin des Stasi-Agenten Wolfgang Schnur im “Demokratischen Aufbruch“ sozialisiert, über den sie, wie viele andere “DDR“-Kommunisten in die CDU der Bundesrepublik gelangte.

(vergl. “Die unterwanderte Republik – Stasi im Westen“ 1999 veröffentlichte Studie im Auftrag des Deutschen Bundestages von Dr. Hubertus Knabe, zum Thema “Blockflöten – Ost-CDU“ und https://www.welt.de/116591422)”

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