Redebeitrag zum “Wohnraumversorgungskonzept” des Magistrats von Sven R. Dreyer

Kassel, 14. Juni 2022. Redebeitrag von Sven R. Dreyer zum “Wohnraumversorgungskonzept” des Magistrats:

“Sehr geehrte Frau Stadtverordneten-Vorsteherin,
sehr geehrte Kollegen der Stadtverordnetenversammlung,
sehr geehrte Zuhörer,

Auch wir sind der Überzeugung, dass ein Wohnraumversorgungskonzept für Kassel, angesichts der Entwicklungen auf dem heimischen Wohnungsmarkt und den zunehmenden Herausforderungen, dringend geboten ist. Eine Verdoppelung des jährlichen Zuwachses an bezahlbaren Wohnungen wäre sehr erfreulich, ist aber bei den beabsichtigten Maßnahmen eher unrealistisch.

Das vorliegende Konzept erweckt bei mir den Eindruck die “Eierlegende-Woll-Milch-Sau“ zu fordern und ignoriert damit die Realität des Mangels an bezahlbarem und staatlich-gefördertem Wohnraum.

Dieser Mangel erfordert weitere Förderungsmodelle zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und eine klare Prioritätensetzung bei der Schaffung und der Vergabe von staatlich gefördertem Wohnraum, die wir in dem vorliegenden Konzept vermissen. Auflagen für die Energie-Bilanzen von Wohngebäuden, die im unteren Miet-Preissegment nicht wirtschaftlich zu realisieren sind, verschärfen aktuell das Problem zusätzlich, statt Verbesserungen zu fördern.

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen ist nicht unvorhersehbar entstanden. Er ist die Folge einer seit Jahren bundesweit betriebenen Politik von SPD, Grünen, CDU und FDP.

In Berlin wirkte Anfang der 2000-er Jahre sogar die Linkspartei mit, zehntausende von Wohnungen aus dem Landesbesitz, weit unter Marktpreis, für unter 10.000 €/Wohnung, an einen Immobilienkonzern einer US-Großbank zu verschachern. Berlin war kein Einzelfall. So wurden internationale Konzerne, mit Orientierung auf maximale Investorenprofite, ein maßgeblicher Faktor im deutschen Wohnungsmarkt, auch in Kassel, wo inzwischen ein großer Wohnungsbestand dem Vonovia-Konzern gehört.

Das mit Einverständnis der Alt-Parteien von der Europäischen Zentralbank betriebene massive Wachstum der Euro-Geldmenge, unter anderem zur Finanzierung von südeuropäischen Pleitestaaten, Corona-Maßnahmenfolgen, usw., dem kein entsprechender Zuwachs an langfristig werthaltigen Wirtschaftsgütern gegenüberstand, führte zu einer massiven Preissteigerung bei Immobilienpreisen und Baukosten. Dies hat zur Folge, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen wirtschaftlich nicht attraktiv ist und nicht in ausreichendem Maß erfolgt.

In den Jahren ab 2015 wurden hunderttausende Menschen, entgegen der gesetzlichen Vorschriften, nach Deutschland importiert, um Geschäfts-modelle zu ermöglichen, die steuer-finanzierte Staatsmittel in Einnahmen der Betreiber dieser Geschäftsmodelle verwandeln. Dies führte zu einem weiteren massiven Anstieg des Bedarfs an günstigem Wohnraum.

Auch die aktuelle Aufnahme von zahlreichen Kriegsflüchtlingen aus dem Ukraine-Krieg verschärft das Problem zusätzlich.

Wie im vorliegenden Konzept die unterschiedslose Behandlung aller Bedürftigen zu verlangen, ist deshalb ein Schlag ins Gesicht derer, die diesen Staat als sozialversicherungspflichtig Tätige, verantwortungsbewusste Kleinunternehmer und weiterer Leistungsträger der Gesellschaft, oft am unteren Ende der Einkommensskala, mit ihrer Leistung am Leben erhalten und seine Zukunft sichern.

Sie sollen trotz Wohnberechtigungsschein, oder mit Einkommen knapp oberhalb der Anspruchsgrenze, weiterhin auf dem mangel-geprägten freien Wohnungsmarkt, oft für schlechte Wohnqualität, einen überdurchschnittlich großen Teil ihres Erwerbs-Einkommens für ihre Wohnung aufwenden. Ein z.B. für Familienzuwachs notwendiger Wohnungswechsel wird für viele zum unlösbaren Problem.

Wir vermissen in diesem Entwurf ein System, das das diejenigen belohnt, die sich zum Nutzen der Allgemeinheit engagieren und somit Anreize schafft, ihnen nachzueifern.

Auch Personen, die dies in der Vergangenheit getan haben und aktuell dazu nicht mehr in der Lage sind, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, gehören diesen gleichgestellt.

Zur Klarstellung: Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, in menschenwürdigen Wohnräumen zu leben.

Durch verantwortungslose politische Entscheidungen verursachter, zusätzlicher Bedarf und Bedarf aufgrund der mittelbaren Anlieger-Position zu einem Kriegsgebiet, muss außerhalb des vorhandenen Wohnungs-bestandes bewältigt werden, z. B. durch Erstellung spezieller Bauten, statt zu Lasten der einheimischen Bevölkerung Deutschlands. Derartige Lösungsansätze fehlen uns im vorliegenden Konzept, weshalb in diesem Konzept nicht zustimmen werden. (Enthaltung)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

In einem weiteren Redebeitrag unserer Fraktion diesem Tagesordnungspunkt stellte unser Stadtverordneter Michael Moses-Meil das Einheimischenmodell zur Vorrangvergabe von Bauland als Lösungsansatz vor.

Mit “Einheimischenmodellen” können Gemeinden der ortsansässigen Bevölkerung den Erwerb verbilligten Baulandes ermöglichen. Gegen eine mögliche Ungleichbehandlung anderer Interessenten hatte die Europäische Kommission Bedenken erhoben. Das “Einheimischenmodell” ist nach der Einigung von Bundesbauministerium und Freistaat Bayern mit der EU-Kommission 2017 rechtssicher möglich. Es wurden angepasste Kriterien vereinbart: Für das Modell kommen Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der “Ortsgebundenheit” bis zu 50 Prozent Gewichtung beigemessen werden.

Auch ein Ehrenamt ist nun ein Bewertungskriterium, mit dem sich Ortsansässige für ein Grundstück bewerben können. Bei der 2017 vom Bundestag beschlossenen Baugesetzbuchnovelle sei die Einigung mit der EU-Kommission schon berücksichtigt. Der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung werde als Vertragsgegenstand eines städtebaulichen Vertrages ausdrücklich benannt.”

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner