Redemanuskript von Sven R. Dreyer zum Nachtragshaushalt der Stadt Kassel

Kassel, 18. Juli 2022. Redemanuskript von Sven R. Dreyer zum Nachtragshaushalt der Stadt Kassel mit der Vorlagen-Nummer “101.19.474”:

“Sehr geehrte Frau Stadtverordneten-Vorsteherin,
sehr geehrte Kollegen der Stadtverordnetenversammlung,
sehr geehrte Zuhörer,

Der Nachtragshaushalt wird vor allem mit den Herausforderungen aufgrund des Ukraine-Krieges begründet.

Der Entwurf des Nachtragshaushalts beinhaltet die nötigen Mittel, um den Bürgern der Stadt Kassel mit einem Einwohner-Energie-Geld etwas Erleichterung angesichts der massiv gestiegenen und weiter steigenden Energiepreise zu verschaffen.

Wir befürworten, dass die Stadt den Bürgern in diesen schweren Zeiten einen Teil der von ihnen geleisteten Abgaben zurückgibt.

Die gestiegenen Energiepreise sind aber nicht nur die Folge des Sanktions-Krieges der US-Satelliten-Staaten gegen Russland als Reaktion auf dessen Kriegsaggression in der Ukraine, sie sind auch die Folge einer verantwortungslosen Politik, die unsere Energieversorgung schon vor der Eskalation des Ukraine-Konflikts wissentlich zunehmend unbezahlbar machte und die Versorgungssicherheit durch mangelnde Diversifizierung und nicht bedarfsgerechten Ausbau gefährdet hat.

Die jetzt mit dem Ukraine-Krieg bewusst gewordene Gefahrenlage sollte auch mit höchster Priorität dazu führen, alle nur möglichen Anstrengungen zu unternehmen, 30 Jahre unverantwortliche Vernachlässigung und Aufgabe von Zivilschutz-Einrichtungen und für Zivilschutz notwendiger Infrastruktur schnellstmöglich aufzuholen.

Dies sehen wir in Entwurf des Nachtragshaushalts nur unzureichend.

Mit einzelnen Stellen und wenigen weiteren Mitarbeitern in diesem Bereich wird es nicht einmal gelingen, die notwendigen Bestandsanalysen und Planungen zur Behebung des Mangels zu leisten.

Wenn angesichts dieser Situation bei den Prioritäten nicht umgesteuert wird und weiterhin Ressourcen für Infrastruktur-Zerstörung, unter den Begriffen Verkehrswende und Energiewende für Verschlechterungen verwendet werden, sollten die Bürger nächstmöglich die ihnen zur Verfügung stehenden Konsequenzen ziehen.

Mit dem Aufbau von Verkehrshindernissen, der Schaffung von Verkehrsbehinderungen und dem Erzwingen von Umwegen reduziert man weder den CO2-Ausstoß noch verbessert man die Schadstoffbelastung in Kassel und schon gar nicht wird man den Notwendigkeiten in der derzeitigen Situation gerecht, den Treibstoffverbrauch zu reduzieren.

Die Finanzierung einer Umrüstung von Heizanlagen bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG auf Luft-Wasser-Wärmepumpen sehen wir kritisch. Diese Anlagen sind in Ihrer Energieeffizienz (definiert durch die Heizzahl, bzw. den Coefficient  of  Performance, COP) von der Außentemperatur abhängig und beziehen bei Tieftemperaturen die Energie für ihre Heizleistung vermehrt aus der Stromaufnahme. Sie werden so zur Belastung des Stromnetzes, wenn es schon durch andere Elektro-Heizgeräte hoch belastet ist und steigern das Black-Out-Risiko. Besser währen außentemperatur-unabhängige Grundwasser-zu-Wasser-Wärmepumpen, auch wenn diese den Aufwand einer wasserschutzrechtlichen Genehmigung und von Bohrungen ins Grundwasser erfordern.

Für die Herausforderungen, die aus der Aufnahme und Versorgung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine resultieren gilt.

Zu ihrer Versorgung besteht wirklich eine Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention, angesichts der wesentlich höheren Aufnahmezahlen im Verhältnis zur Bevölkerung in den zwischen Deutschland und dem Krisengebiet liegenden Nationen, wie z. B. Polen.

Dass jetzt diese Belastungen zusätzlich aufgebracht werden müssen, zu den Folgekosten der seit 2015 stattfindenden Massen-Einschleppung von Personen, die nach geltender deutscher Gesetzeslage und dem Grundrechtsartikel 16 a des Grundgesetzes ebenso wenig, wie aus der Genfer Flüchtlings-Konvention, einen Aufnahme- oder Schutzanspruch in Deutschland geltend machen können, ist die Folge von der Ermöglichung von Geschäftsmodellen durch die regierenden Parteien in Deutschland, die es Profiteuren ermöglicht, sich mit dem Missbrauch dieser Menschen aus Steuermitteln zu bereichern.

Wenn darüber hinaus die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bei der Befolgung von COVID19-Zwangsmaßnahmen bei der Schaffung von neuen Stellen für wichtiger erachtet wird, als für die Ermittlung von Zivilschutzdefiziten, dann ist das kein Anreiz für eine Zustimmung zum Entwurf des Nachtragshaushalts.

Die Mittel in Höhe von 15,4 Mio. € für das Einwohner-Energie-Geld sind ein Anreiz für eine Zustimmung.

Wir werden die Höhe der jeweils verwendeten Mittel bei unserer Entscheidung berücksichtigen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Unsere Enthaltung war für die Sicherstellung der Finanzierung des Einwohner-Energie-Geldes durch Beschluss des Nachtragshaushalts ausreichend, deshalb gab es keine Notwendigkeit für eine Zustimmung die Kröten im Entwurf zu schlucken.)”

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner