Stellungnahme des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Sven R. Dreyer zur Strafanzeige der Stadt Kassel vom 21. Februar 2018

Kassel, 26. Februar 2018. Erst einmal vielen Dank an Frau Berens und Herr Ludwig von der HNA für Ihre umfassende und objektive Berichterstattung über die skandalösen Verträge der Stadt Kassel.

Heute berichtete Herr Thonicke (HNA), dass die Stadt Kassel Strafanzeige gegen meine Person stellvertretend für die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Kassel erstattet hat.

Angesichts meiner allgemein gehaltenen Aussage, dass Geschäftsmodelle die Millionenschäden für Bürger und Steuerzahler kombiniert mit Profiten für externe Dritte bewirken, ohne die realistischen Vermarktungserlöse zu berücksichtigen, Geschäftsmodellen ähneln “wie man sie ansonsten im Bereich der organisierten Kriminalität vorfindet”, sehe ich dieser Strafanzeigen gelassen entgegen.

Diese Aussage beinhaltet keine Unterstellung, die Stadt Kassel habe mit organisierter Kriminalität zu tun, was ich beim derzeitigen Wissensstand auch nie behaupten würde. Somit entbehrt der Vorwurf, ich habe die Stadt Kassel beleidigt, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung verbreitet jeglicher Grundlage und ist somit gegenstandslos.

Die Mandatsträger und Mitglieder der AfD werden seit Jahren von Personen in den Altparteien und vielen Medienmitarbeitern mit ähnlichen, verallgemeinerten Formulierungen als Nazis, Verfassungsfeinde und vieles mehr verunglimpft, Versuche diesem Unwesen mit Strafanzeigen beizukommen sind regelmäßig gescheitert, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist im juristischen Bereich sehr weitgehend geschützt, anders als in der Internetzensur u.a. der Zensurstiftung unter Leitung der früheren Stasi-Agentin Kahane, die mit über 100 Mio. € jährlich aus Steuermitteln finanziert wird.

Jeder hat das Recht Strafanzeigen in einem Rechtsstaat zu stellen, dies gilt sowohl für die AfD-Fraktion wie auch für den Magistrat der Stadt Kassel. Ob ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt haben daraufhin Staatsanwaltschaft und Gerichte mit dem Beschuldigten zu klären.

Sollte es sich mit dieser Strafanzeige um einen Versuch handeln, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu missbrauchen, um die AfD-Fraktion einzuschüchtern und davon abzuhalten ein eventuelles Fehlverhalten von Verantwortlichen der Stadt Kassel aufzudecken, ist dieser Versuch gescheitert, denn dieser Vorgang motiviert uns umso mehr, die uns gegebenen bescheidenen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Noch ein kurzes Wort zu Berichterstattung und Kommentar Ihres Kollegen Thonicke:

Auf juristisch solide Grundlagen für eine solche Strafanzeige geht er mit keinem Wort ein, stattdessen werden Verknüpfungen mit beleidigenden Pöbeleien im Internet hergestellt. Qualitätsjournalismus sieht anders aus! Dies ist auch der Grund, weshalb ich mich mit meiner Stellungnahme an die oben genannten Qualitätsjournalisten im Hause der HNA gewendet habe und nicht an den “Hofpropagandisten der Kasseler SPD”.

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