Werl: Es bedarf ein solches Jugendgremium, um den Anliegen und Bedürfnissen junger Menschen Gehör zu verschaffen

Kassel, 19. Februar 2024. Redemanuskript von Michael Werl zur Debatte um die Anträge “Satzung für das Jugendgremium in der Stadt Kassel (Satzung Jugendgremium)” und “Wahlordnung für das Jugendgremium in der Stadt Kassel (Wahlordnung Jugendgremium)“ des Magistrats:


“Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Empore,

zunächst möchte Ich um Verständnis bitten, dass die von uns eingebrachten Änderungsanträge erst so kurzfristig vorgelegt werden konnten.

Krankheitsbedingte Ausfälle haben uns leider gezwungen, unsere Fraktionsversammlung und die konkrete Besprechung der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung auf den vergangenen Freitagabend zu verschieben. Diese Kurzfristigkeit bedauern wir aufrichtig.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen den § 4 Absätze 5 und 6 in der Satzung sowie den § 5 Absätze 1 und 2 in der Wahlordnung des Jugendgremiums. Unser Ziel ist es, diese Bestimmungen so zu überarbeiten, dass sie den Anforderungen der Hessischen Gemeindeordnung, insbesondere den §§ 30 und 31 bezüglich des aktiven Wahlrechts und des Ausschlusses vom Wahlrecht, entsprechen.

Als AfD-Fraktion vertreten wir den Standpunkt, dass eine Ausweitung der Wahlberechtigung auf alle Personen, unabhängig ihrer deutschen Staatsbürgerschaft gemäß Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder ihrer Zugehörigkeit zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, nicht den Zielen dient, die wir für eine sinnvolle und zukunftsorientierte Kasseler Jugendpolitik sehen.

Dies steht im Einklang mit unserer Überzeugung, dass das Wahlrecht ein fundamentales, jedoch auch reguliertes Recht darstellen sollte, das die Integrität und Legitimität des demokratischen Prozesses sicherstellt. Dies sollte auch so auf das Jugendgremium übertragen werden. Gleichermaßen kritisch sehen wir das Fehlen des Ausschlusses vom Wahlrecht durch Richterspruch.

Eine solche Aufweichung der Wahlberechtigungskriterien steht nicht nur im Widerspruch zu den Prinzipien, die wir als essentiell für die politische Partizipation erachten, sondern birgt auch das Risiko, das Vertrauen in die Legitimität und Integrität des Jugendgremiums zu untergraben.

Gleichzeitig bekennen wir uns klar zur Notwendigkeit und zum Wert eines repräsentativen Jugendgremiums, das die Stimme der jungen Generation in unserer Stadt verstärkt und sichtbar macht.

Es bedarf ein solches Jugendgremium, um den Anliegen und Bedürfnissen junger Menschen Gehör zu verschaffen und sie aktiv in die politischen Prozesse einzubinden und heranzuführen. Jedoch können wir den vorliegenden Statuten in ihrer aktuellen Form nicht zustimmen.

Sollten unsere Änderungsvorschläge nicht angenommen werden – was wir bedauerlicherweise erwarten – sehen wir uns gezwungen, uns der Stimme zu enthalten.

Diese Entscheidung fällt uns nicht leicht, doch es ist unsere feste Überzeugung, dass nur durch klare und einwandfreie Rahmenbedingungen wirkungsvolle Partizipation der Jugendlichen gewährleistet werden kann. Es ist unsere Pflicht, für ein solides Fundament zu sorgen, auf dem das Jugendgremium aufbauen und gedeihen kann.

Herzlichen Dank!”

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