Werl: Urteile in den beiden Vergewaltigungsprozessen sind ein Schlag ins Gesicht für die lebenslang traumatisierten Opfer

Kassel, 21. März 2024. Im Dezember 2017 vergewaltigte ein 2015 grundgesetzwidrig und illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereister Afghane eine damals 24-jährige Frau nahe dem Kasseler Regierungspräsidium. Zunächst bedrohte der Täter das Opfer mit einem Klappmesser und zwang sie zum Oralverkehr. Im Anschluss zog er sie an den Haaren, warf sie zu Boden und verging sich an ihr vaginal und anal. Als das Opfer einen Fluchtversuch unternahm, stach er sie mehrfach tief in den Rücken, wobei die junge Frau unter anderem an der Lunge verletzt wurde. Das Opfer startete in ihrem Überlebenskampf einen weiteren Fluchtversuch und entkam letztendlich schwer verletzt. Einige Monate später, im April 2018, würgte der Afghane in einer Kasseler Wohnung eine 14-jährige und zwang sie zum Oralverkehr. Dem 14-jährigen Mädchen wurde damals trotz der Anzeige ihrer Vergewaltigung seitens der Polizei keinen Glauben geschenkt. Die Vergewaltigung blieb seinerzeit für den Afghanen folgenlos. (#1)

Zwischen November 2021 und Juli 2023 vergewaltigte ein ebenfalls grundgesetzwidrig und illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereister Syrer drei minderjährige Mädchen im Alter von 13 Jahren. Neun Taten des schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung warf ihm die Anklage vor. (#2) Hierzu der stellv. Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Michael Werl:

„Nun sind die Urteile in diesen beiden Vergewaltigungsprozessen gefallen, die als Schlag ins Gesicht für die lebenslang traumatisierten Opfer gewertet werden können. Der Afghane, der im Tatzeitraum 20 Jahre alt war, wurde lediglich zu fünfeinhalb Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Begründet wurde dieses milde Urteil nach Jugendstrafrecht nach Aussage des Vorsitzenden Richters Jürgen Dreyer damit, dass der Täter weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und nur Party sowie Mädchen im Kopf gehabt hätte. Die Worte des Vorsitzenden Richters Dreyer in Richtung des Vergewaltigers ‚Sie müssen noch lernen, dass das Leben nicht nur aus Mädchen und Partys besteht.‘ können zudem als Opferverhöhnung interpretiert werden. Dass dem 14-jährigen Mädchen im Jahr 2018 seitens der Polizei keinen Glauben geschenkt wurde, verdeutlicht die Inkompetenz, die Ignoranz gegenüber Opfern und das chronische Versagen der Sicherheitsbehörden, welche sich durch Bund und Länder bis hinunter in die kleinsten Polizeistationen ziehen.

Der heute 21-jährige Syrer, der zwischen November 2021 und Juli 2023 drei minderjährige Mädchen im Alter von 13 Jahren vergewaltigte, wurde lediglich zu drei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der Vorsitzende Richter war hier gleichermaßen Jürgen Dreyer, der auch in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit kaum nachvollziehbare, milde Urteile verkündete. In beiden Fällen sprachen sich zudem die Jugendgerichtshilfe und die zuständige Staatsanwältin, Dr. Susanne Sprafke, für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus, was auch hier zeigt, dass die beteiligten Akteure scheinbar mehr Verständnis für die Täter aufbringen als für die Leiden der lebenslang traumatisierten Opfer. Eines der minderjährigen Mädchen im Alter von 13 Jahren wurde in Folge der Vergewaltigungen schwer drogensüchtig und kürzlich wieder rückfällig. Die damals 24-jährige Frau leidet bis heute unter Panikattacken und kann seitdem abends nicht mehr alleine rausgehen. (#1 u. #3)

Als normaler Bürger dieses Landes kommt man inzwischen zu der Einsicht, dass sich die deutsche Justiz und die Jugendgerichtshilfe, allen voran bei sexuellem Missbrauch und bei Vergewaltigungen, immer mehr auf die Seite der Täter anstatt der Opfer zu schlagen scheinen. Solche milden Urteile und Einstufungen sind eine Schande für einen Rechtsstaat, der sich eigentlich dadurch auszeichnen sollte, die Opfer und nicht die Täter zu schützen. In der Rechtsstaatssimulation Bundesrepublik Deutschland scheinen solche Urteile mittlerweile alltäglich zu sein und der Täterschutz scheint vor dem Opferschutz zu stehen.

Die beiden Vergewaltiger gehören statt nach Jugendstrafrecht mit der vollen Härte des Rechtstaats nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt und spätestens nach Verbüßung ihrer Haftstrafen abgeschoben. Zu prüfen wäre hierbei, ob die Täter ihre Haftstrafen in den Gefängnissen ihrer Heimatländer absitzen können.“


Quellen:

  • (#1) Print-Ausgabe der HNA vom 07. März 2024, Seite 1 und 2
  • (#2) Print-Ausgabe der HNA vom 20. März 2024, Seite 9
  • (#3) Print-Ausgabe der HNA vom 21. März 2024, Seite 2
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