Sven R. Dreyer: Windkraft-Desaster in Nordhessen

Kassel, 10. März 2021. Bei der Aussprache anlässlich des Beschlusses zum neuen Siedlungsrahmenkonzept 2030, den neuen Regeln für Flächennutzungspläne des Zweckverbands Raum Kassel, wurde bestätigt, dass im Jahre 2019, bei einer installierten Windkraft-Nominalleistung von 54 GW in Nordhessen im gesamten Jahr nicht einmal 1500 GWh Windstrom erzeugt wurden. Das entspricht einer durchschnittlichen Windstrom- Erzeugung von weit weniger als 0,5 % der installierten Nominalleistung.

Angesichts dieses desaströsen Ergebnisses stellt sich die Frage, über wie viele Monate Windkraftanlagen in Nordhessen in diesem Maße Strom erzeugen müssen, um wenigstens die CO2-Emissionen wieder einzusparen, die bei Baustahl- und Zementproduktion für die Errichtung ihrer Fundamente bereits emittiert wurden oder aufgrund der Abholzung von Bäumen auf Bauplatz und Zufahrt nicht mehr aus der Atmosphäre abgebaut werden.

Jenseits dieser Analogie zur Satire von Micheal Moore “Planet of the Humans“, wird es richtig ernst: Selbst um eine Stromerzeugung in diesem geringen Maß zu einer sicheren Energiequelle – grundlastfähig – und damit wetterunabhängig auszubauen, werden neben den Windkraft-anlagen noch Stromspeicherkapazitäten von ca. 15 GWh benötigt, ein Investitionsvolumen von ca. 3 Milliarden EURO allein in Nordhessen. Bei ca. 550.000 Bürgern in der Region, wären dies über 5000 € pro Bürger. Damit wäre dann noch nicht einmal die Hälfte des durchschnittlichen Stromverbrauchs gedeckt, nicht die Energieerzeugung eines einzigen Verbrennungsmotors, oder einer einzigen fossil betriebenen Heizanlage wäre zusätzlich abgedeckt.

Trotz dieser desaströsen Ergebnisse wird ein weiterer Ausbau der Windkraft im Siedlungsrahmenkonzept 2030 festgeschrieben, alleinig von der AfD-Fraktion abgelehnt.

Mit Vorgaben zu Auflagen für Klimaneutralität bei Neubauten werden die Baukosten massiv in die Höhe getrieben, was zur Folge hat, dass viele Menschen mit mittlerem Einkommen auf Investitionen in den Bau von selbst genutztem Wohnraum verzichten werden. Dies führt wiederum dazu, dass bezahlbarer Wohnraum nicht frei wird. Neben dem Wohnraumbedarf, der für die dezentrale Unterbringung von illegal masseneingeschleppten Personen benötigt wird, oft noch Jahre nach Ablehnung des Asyl-Gesuchs, der nächste Faktor für verschärften Mangel an bezahlbarem Wohnraum.

Anstatt neue Probleme zu schaffen, hätte man mit dem neuen Siedlungsrahmenkonzept 2030 besser eine gemeindeübergreifende Planung von fehlender Verkehrs- und Dateninfrastruktur vereinbaren sollen, um hoher Verkehrsbelastung mit stau-bedingten vermeidbaren CO2-Emissionen in der Stadt und Bevölkerungs-Abwanderung in der Fläche entgegenzuwirken. Auch aufgrund der Versäumnisse in diesem Bereich war unsererseits für das Gesamtpaket mehr als eine Enthaltung nicht vertretbar.

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