Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)

Kassel, 28. September 2016. Die AfD-Fraktion der Stadt Kassel hat im Rahmen einer Anfrage durch Sozialausschuss-Mitglied Thomas Materner (AfD) – in der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Kassel vom 27.09.2016 von Kämmerer und Sozialdezernenten Herrn Christian Geselle (SPD) – erfahren, dass im zurückliegenden Jahreszeitraum (01.09.2015-31.08.2016) 717 Asylantragsteller zusätzlich zu Ihren Grundleistungen nach §3 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) weitere umfangreiche „sonstige Leistungen“ nämlich nach §6 AsylbLG erhielten.

Bei aktuell ca. 2000 Asylanten in der Stadt Kassel eine beachtliche Quote von annähernd 35,9% oder mehr als ein Drittel. Die Gesamtkosten in Euro beliefen sich auf ebenfalls erstaunliche 670.000 Euro für o.g. 1-Jahreszeitraum! Unter diese „sonstigen Leistungen“ fallen u.a. unklar definierte Bedürfnisse wie: „Einzelfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts“, „Deckung besonderer Bedürfnisse“ ect.

Es ist den Menschen in Kassel immer weniger vermittelbar, wieso Menschen, welche zudem meist durch illegalen Grenzübertritt nach Deutschland kamen, zusätzlich Leistungen über den Betrag einer existenzsichernden Grundleistung erhalten, diese auch mit Steuergeld Kasseler Bürger finanziert werden, und die Bürger der Stadt im selben Atemzug Einschränken bei städtischen Einrichtungen hinnehmen müssen, welche im beispielhaft angeführten Fall des Jugendcafes Treppenstraße (fehlende 20.000 Euro pro Jahr, deshalb Schließung 2014) nur einen Bruchteil der für Neubürger aufgewendete Leistungen betragen. Damit muss Schluss sein!

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